Wohnen

Eine Wohnung finden

Um eine Wohnung zu finden – sowohl zur Miete als auch zum Kauf – bewähren sich folgende Vorgehensweisen:

• die Inserate in den Lokalzeitungen durchgehen;

• Bekannte nach frei werdenden Wohnungen fragen;

• sich an eine Liegenschaftsverwaltung wenden;

• eine der zahlreichen auf Immobilien spezialisierten Internetseiten konsultieren.

Miete

Wer sich für eine Wohnung interessiert, füllt in der Regel zuerst ein Anmeldeformular aus. Anzugeben sind dort zum Beispiel Alter, Zivilstand, Beruf, Kinder, Aufenthaltsstatus, Arbeitgeber, Lohn, Haustiere. Um nachzuweisen, dass jemand den Mietzins bezahlen kann, ist oft ein Auszug aus dem Betreibungsregister notwendig. Dieses Dokument ist beim Betreibungsamt des Kantons Schaffhausen erhältlich oder Ihres letzten Wohnortes (ausserhalb des Kantons Schaffhausen).

Zu einem Mietvertrag gehören in den meisten Fällen auch die allgemeinen

Bedingungen und die Hausordnung. Mieter und Mieterinnen müssen meist vor Bezug der Wohnung ein Mietzinsdepot (Kaution) bezahlen, welches nach Auflösung des Mietverhältnisses zurückbezahlt wird. Alternativ gibt es Anbieter, die für eine Jahresprämie bei dem Vermieter bürgen. Somit bleibt das Geld während des Mietverhältnisses nicht blockiert. Die Zahlung des Mietzinses ist in der Regel auf Anfang des Monats fällig. Neben dem Mietzins sind zudem die Nebenkosten (Heizung, Warmwasser etc.) zu bezahlen. Sind im Vertrag keine Nebenkosten aufgeführt, informieren Sie sich bei der Vermietung über die detaillierten Kosten.

Infrastruktur

Für Telefon, Internet und Kabel-Fernsehen gibt es verschiedene Anbieter. Welche Angebote genutzt werden können, ist abhängig von der Region oder vom Ort an dem Sie wohnen. Die Leistungen und Preise sind unterschiedlich, ein Vergleich lohnt sich. Wer eine Satellitenschüssel anbringen möchte, sollte dies zuerst mit dem Vermieter klären oder sich bei Nachbarinnen und Nachbarn erkundigen. Öffentlichen Internetzugang gibt es zum Beispiel in der Stadtbibliothek Schaffhausen. Die Netzspannung beträgt 230 Volt. Adapter für Steckdosen sind im Fachhandel erhältlich.

Hausrat- und Haftpflichtversicherung

Es ist sehr zu empfehlen, eine Hausrat- und eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen. Bei einigen Mietverträgen ist das sogar obligatorisch. Diese Versicherungen kommen für gewisse Schäden auf, zum Beispiel wenn eine übergelaufene Badewanne zu einem Wasserschaden führt oder wenn es einen Riss im Lavabo gibt.

Zusammenleben in einem Mehrfamilienhaus

Damit das Zusammenleben in einem Mietshaus gut funktioniert, müssen alle Mieterinnen und Mieter aufeinander Rücksicht nehmen. In der Hausordnung sind meist die wesentlichen Punkte festgehalten.

Ruhezeiten

Die Nachtruhe dauert in der Regel von 22 Uhr bis 7 Uhr, die Mittagsruhe von 12 bis 13 Uhr. Auch an Sonn- und Feiertagen ist Lärm zu vermeiden. Grundsätzlich sollten die TV- und Musikgeräte in Wohnungen auf Zimmerlautstärke eingestellt werden. Wer ein Fest feiern will, kündigt das seiner Nachbarschaft am besten im Voraus an.

Gemeinschaftsräume

Eingang, Treppenhaus, Waschküche, Abstellplätze usw. stehen allen Mietern zur Verfügung. Es ist wichtig, diese gemeinsam genutzten Plätze nicht mit eigenen Dingen zu verstellen und auf Sauberkeit zu achten. In vielen Häusern ist separat geregelt, wer wann die Waschküche benutzen kann. Meist ist das Rauchen im Treppenhaus oder im Lift bzw. in den gemeinsamen Räumen verboten.

Wenn Probleme auftreten

Geht etwas kaputt, wenden Sie sich an die Hauswartung oder den Vermieter / die Liegenschaftsverwaltung. Besonders in grösseren Häusern ist die Hauswartung für kleinere Reparaturen, aber auch für die Sicherheit und den Unterhalt da. Einfache Reparaturen oder Reinigungen muss der Mieter oder die Mieterin selbst vornehmen und bezahlen. Zum Beispiel wenn es darum geht, den Filter im Dampfabzug, ein Backblech oder den Duschschlauch zu ersetzen. Wenn Schwierigkeiten mit der Nachbarschaft auftreten und der Dialog nicht mehr reicht, können Sie das Gespräch mit Ihrer Hauswartung oder Ihrer Verwaltung suchen. Falls keine Lösung gefunden werden kann, können Sie sich an die Schlichtungsstelle für Mietsachen oder den Mieterverband wenden.

Wohneigentum

Der Kauf von Bauland und Wohneigentum durch ausländische Personen unterliegt gewissen Einschränkungen. Für den Erwerb von Wohneigentum für Ihren eigenen Wohnsitz brauchen Sie jedoch keine Bewilligung. Über Vorschriften, die beim Erwerb von Grundstücken oder Wohneigentum zu beachten sind, orientiert Sie das kantonale Grundbuchamt oder Ihr Immobilienmakler. Beim Hauseigentümerverband oder beim Verband Casafair erhalten Sie Informationen rund um den Hausbesitz, haben die Möglichkeit, sich rechtlich beraten zu lassen oder erhalten Informationen zu umweltfreundlichem Wohnen.

Medienzugang

Telefon- und Internetanschluss

Die Schweiz verfügt über ein gut ausgebautes Telekommunikationsnetz. Die Zugänge zu Telefon und Internet sind praktisch überall gewährleistet. Für einen Telefon- und Internetanschluss müssen Sie sich bei einem Anbieter anmelden.

Radio und Fernsehen

Der Empfang von Radio- und Fernsehprogrammen ist gebührenpflichtig. Diese Gebühr wird von der Serafe erhoben. Grundsätzlich sind alle Haushalte in der Schweiz abgabepflichtig, unabhängig davon, ob Sie im Besitz eines Gerätes sind oder nicht.

Haushalt und Umweltschutz

Mit der richtigen Entsorgung des Abfalls leisten wir einen Beitrag zum Schutz unserer Umwelt. Ihre Gemeinde informiert Sie über die umweltgerechte Entsorgung von Abfällen und gibt Ihnen Auskunft über Sammelstellen, Sammeltage und mehr. Die Finanzierung erfolgt über Abfallgebühren. Sie setzt sich aus einer Grund- und einer Mengengebühr zusammen. Wertstoffe können gratis an Sammelstellen abgegeben werden.

Hauskehricht

Die Kehrrichtabfuhr ist in sämtlichen Gemeinden des Kantons gebührenpflichtig. Die Gebührensäcke oder -marken sind auf den Gemeindeverwaltungen, den Poststellen und in verschiedenen Ladengeschäften erhältlich.

Grünabfall

In verschiedenen Gemeinden können organische Abfälle (Grünabfälle) getrennt vom übrigen Hauskehricht ohne Gebühren entsorgt werden.

Glas, Dosen (Weissblech), PET, Aluminium und Speiseöl

Die Entsorgung von Glas, Dosen, PET-Getränkeflaschen, Aluminium und Speiseöl hat über Sammelstellen mit Containern oder den Detailhandel zu erfolgen. Detailinformationen auch über die Entsorgung von Sperrmüll, Chemikalien, Textilien usw. finden Sie in den Unterlagen der Gemeinde.

Papier und Karton

Altpapier und Karton werden periodisch gesammelt oder können auf den bezeichneten Entsorgungsplätzen abgegeben werden. Die Sammeltermine finden Sie ebenfalls in den Unterlagen der jeweiligen Gemeinden oder in der Tagespresse.

Batterien

Für sämtliche Batterien, Akkumulatoren und Autobatterien gelten in der Schweiz die Rückgabepflicht der Verbraucher und die unentgeltliche Rücknahmepflicht der Händler. Gerätebatterien können fast in allen Verkaufsgeschäften zurückgegeben werden.

Elektro- und elektronische Geräte

Alle elektrisch betriebenen Geräte samt Zubehör können an den Verkaufsstellen gleichartiger Apparate zur Entsorgung abgegeben werden. Auch ohne Neukauf und markenunabhängig ist die Rücknahme kostenlos.

Informationen zur Entsorgung vor Ort und zur Abfalltrennung erhalten Sie bei Ihrer Wohngemeinde.